Verordnetes Bezugsniveau gem. §67 Abs. 4 NÖ BO2014 im Bereich der ehem. Aufschließungszone BW-A8 (Am Wasser) - Planungsgrundlage

Verordnung Bezugsniveau


Verordnung Bezugsniveau

Einreichplan

(Hinweis: die der geprüften rechtsgültigen Verordnung unter Bezugsklausel gültigen Originalpläne können nach Terminvereinbarung in der Bauabteilung eingesehen werden!)

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