"Sicheres Wohnen" - Gemeindeförderung beschlossen!

20.03.2014 09:38

"Sicheres Wohnen" - Gemeindeförderung beschlossen!

Aufgrund der Zunahme
an Einbruchsdelikten im Rahmen des EU-weiten freien Personenverkehrs wird vom Land NÖ „Sicheres Wohnen“ geför-dert. Dies umfasst unter anderem den Einbau von Alarmanlagen und Video-überwachung im Zusammenhang mit Alarmanlagen sowie Sicherheitstüren.

Die Landesförderung ist ein einmaliger Zuschuss in der Höhe von 30 % der Investitionskosten, begrenzt auf € 1.000,- bzw. 1.500,- (bei Videoüberwachungsanlagen).

Für das Förderungsansuchen bei der NÖ Landesregierung sind folgende Unterlagen beizubringen:

  • Originalrechnungen und –belege
  • Bestätigung der Gemeinde über die baurechtliche Widmung des Gebäudes
  • Bestätigung des ausführenden Unternehmens über die fachgerechte Ausführung.

Nach Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen erhält die antragstellende Person eine vorläufige Mitteilung unter Angabe des zu bewilligenden Betrages. Nach Bewilligung durch die NÖ Landesregierung wird die Zusicherung bestätigt.

Nähere Informationen zur Förderung des Landes Niederösterreich finden sie hier.

Analog dazu hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 13.3.2014 dem Antrag des Bürgermeisters entsprochen und die Richtlinien zur Erweiterung der Gemeindeförderungen für „Sicheres Wohnen“ zur weiteren Besorgung durch den Gemeindevorstand beschlossen.

Mit der Zusicherung der NÖ Landesregierung kann nun der Förderungswerber einen Antrag bei der Marktgemeinde einbringen und hier um zusätzliche Fördermittel in der Höhe von 30 % des vom Land NÖ gewährten Förderbetrages, max. jedoch € 400,- (wie auch bei den anderen Gemeindeförderungen) ansuchen.

Diese Förderung wird rückwirkend ab 1.1.2013 gewährt, sie endet vorerst mit dem Ende der Landesförderung mit 31.12.2015 und kann vom Gemeinderat danach verlängert werden. Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Als Antrag auf Förderung bei der Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl verwenden sie bitte nachstehendes Formular. (Ausgefülltes Formular gemeinsam mit dem Original der schriftlichen Zusicherung des Landes im Sekretariat abgeben.)

Bildquelle: Thorben Wengert / pixelio.de

20.03.2014

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