WAHLSERVICE zur EUROPAWAHL 2014
Am 25. Mai wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Europawahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen Anfang Mai eine „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2014“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung). Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Code für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strichcode für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst (für das Wählerverzeichnis).
Doch was ist mit all dem zu tun?
Zur Wahl am 25. Mai im Wahllokal bringen Sie den personalisierten Abschnitt mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen. Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist. Dafür haben Sie nun drei Möglichkeiten:
- Persönlich
- in der Gemeinde, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert
- elektronisch im Internet
Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.
UNSERE TIPPS:
- Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
- Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
- Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 21. Mai.
- Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.
- Die Wahlkarte muss spätestens am 25. Mai 2014, 17:00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen.
Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.
Achtung: Die angebrachten Strichcodes auf der „Amtlichen Wahlinformation“ dienen lediglich der automatisierten und raschen Verarbeitung bei der Wahlkartenantragstellung sowie bei der Wahldurchführung.
Verwenden Sie bitte für die Wahlkartenanträge diese „Amtliche Wahlinformation“. Unsere Arbeit wird dadurch wesentlich erleichtert.