Wahlservice und Infofilm Bundespräsidentenwahl 2022

08.09.2022 06:00

Text, Brief

Verwendung Wahlkarte

Am 9. Oktober wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde. 




Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Bundespräsidentenwahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen Anfang September eine „Amtliche Wahlinformation – Bundespräsidentenwahl 2022“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung). 


Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst (für das Wählerverzeichnis). Doch was ist mit all dem zu tun?


Zur Wahl am 9. Oktober bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen. 


Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist. Nun drei Möglichkeiten: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.


UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 5. Oktober. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 9. Oktober 2022, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.


Unter der Abbildung anbringen: VERWENDEN SIE BITTE FÜR DIE WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE WAHLINFORMATION!– SIE ERLEICHTERN UNS WESENTLICH DIE ARBEIT!


Text, Brief



Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident wird von den Wahlberechtigten in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen, persönlichen und geheimen Wahl gewählt. Weitere Informationen zu den Wahlgrundsätzen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Die Amtsdauer einer österreichischen Bundespräsidentin/eines österreichischen Bundespräsidenten beträgt sechs Jahre. Eine Wiederwahl für die unmittelbar folgende Funktionsperiode ist nur einmal zulässig. Daher kann eine Bewerberin/ein Bewerber bei zwei aufeinanderfolgenden Bundespräsidentenwahlen zur Wahl antreten.

Wer für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren möchte (passives Wahlrecht), muss

Gemeinsam mit dem Wahlvorschlag sind der Bundeswahlbehörde mindestens 6.000 Unterstützungserklärungen vorzulegen.

Für die Wahl zur Bundespräsidentin/zum Bundespräsidenten ist eine absolute Mehrheit erforderlich, d.h. eine Kandidatin/ein Kandidat muss mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen erreichen. Wenn beim ersten Wahlgang niemand eine solche Mehrheit erreicht, findet vier Wochen nach dem ersten Wahltag eine Stichwahl statt. Bei dieser dürfen nur noch die beiden stimmenstärksten Kandidatinnen/Kandidaten gegeneinander antreten.

Der Termin für eine allfällige Stichwahl im Zuge der Bundespräsidentenwahl 2022 ist Sonntag, der 6. November 2022.

Organisatorisch gleicht eine Bundespräsidentenwahl im Wesentlichen einer Nationalratswahl.

Es besteht keine Wahlpflicht.

Ausführliche Informationen zur Bundespräsidentenwahl 2022 finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

08.09.2022

Symbol einer Broschüre
VERANSTALTUNGS-
BROSCHÜRE

Fotogalerie Icon
Amtstafel

Hochwasserschutz Icon
Hochwasserschutz

Logo GEM2GO
Gemeinde App

Symbol Wasserwerte
Wasserwerte &
Zählerstand

Symbol
Newsletter Abo

Unsere Partner

Jugend-Partnergemeinde-PLUS
familienfreundlichegemeinde_logo
Kinderfreundliche_Gemeinde_Unicef_2016
Klimabündnis_logos_gemeinde
Logo_FÖHREN_AnrufSammelTaxi
Natur_im_Garten
obstimschneebergland_logo
StadtLand_FamFreundlGemeinde_Langv[1]
Gesunde_Gemeinde_Logo_Wöllersdorf-Steinabrückl