Hochinzidenzgebietsverordnung Bezirk Wiener Neustadt-Land ab 25.3.2021

26.03.2021 00:00

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Bescheid


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Weiters wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Z 10 keine Testpflicht zwischen den Verwaltungsbezirken Stadt & Land Wiener Neustadt gibt. D.h. dass jedenfalls mit Kontrollen zum Burgenland, zum Bezirk Neunkirchen (B17 & B54), zum Bezirk Baden, bei de Autobahnauffahrten und am Hauptbahnhof in Wr. Neustadt jedenfalls zu rechnen ist.


Hinsichtlich Fragen und Antworten dürfen wir auf die Umfangreichen FAQs der Statutarstadt Wr. Neustadt unter

https://www.wiener-neustadt.at/de/stadt/aktuelles-detail/ausreisetestungen-faq verweisen.


Zusätzlich darf auf das Testangebot der Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl sowie der Nachbargemeinden Matzendorf-Hölles, Bad Fischau-Brunn und Markt Piesting hingewiesen werden – alle verfügbaren Testmöglichkeiten und Zeiten (ganz Niederösterreich) finden Sie unter www.testung.at


26.03.2021

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