Gesundheitsinformation der BH Wiener Neustadt

07.02.2024 11:52

Gesundheitsinformation


Informationsblatt Masern für Kontaktpersonen

Was ist eine Masern-Erkrankung?
Bei Masern handelt es sich um eine hochansteckende virale Infektionskrankheit, die sehr leicht übertragbar ist und bei empfänglichen, das heißt bei nicht geimpften Personen, nach Kontakt mit einem Masern-Erkrankten in beinahe 100% zur Erkrankung führt. Eine Masernerkrankung kann Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Lungenentzündung oder Gehirnentzündung (Enzephalitis) verursachen.
Masern sind in Österreich eine meldepflichtige Krankheit.

Wie äußert sich die Krankheit?
Nach einer Inkubationszeit von durchschnittlich 8 - 14 Tagen (maximal 21 Tage) beginnt meist ein Vorstadium mit Fieber, Schnupfen, trockenem Husten, Bindehautentzündung und Kalkspritzer- artigen Flecken an der Wangeninnenseite, welches üblicherweise 3-4 Tage andauert. Nach etwa 4-5 entwickelt sich, begleitet von einer Fieberzacke bis 40°C, ein großfleckiger Ausschlag, beginnend hinter den Ohren und im Gesicht, der sich über den gesamten Körper ausbreitet. Der Ausschlag heilt nach ca. einer Woche mit feiner Schuppung ab.

Wie erfolgt die Ansteckung?
Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch. Eine an Masern erkrankte Person scheidet das Masernvirus mittels Sekret der oberen Atemwege beim Sprechen, Husten oder Niesen aus. Die Kontaktperson nimmt das Masernvirus über Sekrettröpfchen, über die Luft oder durch Hand-Kontakt zu mit Masernvirus kontaminierten Gegenständen (verwendete Taschentücher, Haltegriffe in öffentlichen Verkehrsmitteln) auf.
Der Masern-Erkrankte ist mit dem Auftreten des Vorstadiums bis 4 Tage nach dem Masern- Hautausschlag für Kontaktpersonen ansteckend.

Kann man Masern behandeln?
Eine spezifische Masern-Therapie gibt es nicht. Die Behandlung einer Masernerkrankung richtet sich nach den jeweiligen Symptomen und beschränkt sich in den meisten Fällen auf strikte Bettruhe. Bei Komplikationen oder bei starker Ausprägung einzelner Symptome kann eine symptomatische Behandlung gegeben werden z.B. fiebersenkende Medikamente und Hustenmittel und bei bakteriellen Infektionen (z. B. Mittelohrentzündung) antibiotische Medikamente.

Wie kann man sich schützen?
Der wirksame Schutz vor der Erkrankung ist eine prophylaktische Impfung mit dem Masern-Mumps- Röteln-Impfstoff (MMR). Diese Impfung wird im Rahmen des Gratiskinderimpfkonzeptes in Österreich angeboten und sieht noch im 1. Lebensjahr 2 MMR-Impfungen im Abstand von mindestens 4 Wochen vor. Für Details siehe aktueller Österreichischer Impfplan. Die MMR-Impfung kann jedoch in jedem Lebensalter kostenfrei nachgeholt werden.

Wie kann die Erkrankung verhindert werden?
Personen, die die Masern nicht durchgemacht haben oder keinen dokumentierten, vollständigen Impfschutz (= 2 Dosen mit einem Lebendimpfstoff) mittels Impfpass vorweisen können, haben nach Kontakt zu einem ansteckenden Masern-Erkrankten ein hohes Risiko in den folgenden 21 Tagen (i.e. maximale Ansteckungsdauer) an Masern zu erkranken. Man spricht von einer „empfänglichen Masern-Kontaktperson“. Bei einer empfänglichen Masern-Kontaktperson kann mittels einer MMR-
Impfung versucht werden, die Masern-Erkrankung zu verhindern (sogenannte postexpositionelle
Infektionsverhütung). Die höchste Wahrscheinlichkeit für die Wirksamkeit einer MMR-Impfung, die
Masern-Erkrankung zu verhindern, besteht bei Verabreichung der MMR-Impfung ehest möglich nach
Kontakt mit dem ansteckenden Masern-Erkrankten (= innerhalb von 72 h). Erfolgt die Verabreichung
einer MMR-Impfung mehr als 72 h nach Kontakt mit dem ansteckenden Masern-Erkrankten kann der
Krankheitsverlauf dennoch günstig beeinflusst werden.

Was muss man als empfängliche Masern-Kontaktperson beachten?
Bei Personen, die keine MMR-Impfung nach Kontakt mit dem ansteckenden Masern-Erkrankten
erhalten haben bzw. bei denen die verabreichte MMR-Impfung mehr als 72h nach Kontakt mit dem
ansteckenden Masern-Erkrankten erfolgte, haben nach wie vor eine hohe Wahrscheinlichkeit
innerhalb der folgenden drei Wochen an Masern zu erkranken. Da die Ansteckungsfähigkeit mit dem
Auftreten des Vorstadiums (Fieber, Schnupfen, trockenem Husten, Bindehautentzündung, etc.),
beginnt, sollte man als Masern-Kontaktperson den Gesundheitszustand aufmerksam auf das
Auftreten der Beschwerden und Zeichen des Vorstadiums und eines Hautausschlages für 18 Tage, in
Ausnahmefällen (siehe hierfür 1) für 21 Tage, überwachen.

Was macht man als empfängliche Masern-Kontaktperson mit unspezifischen Symptomen?
Empfängliche Kontaktpersonen, die oben genannte Krankheitszeichen entwickeln, sollen ab den
ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben, Kontakte mit anderen Personen (Kontakte über soziale
Netzwerke, Telefon-/Emailkontakte sind davonausgenommen) meiden sowie unmittelbar den
zuständigen Amtsarzt informieren und ehest möglich einen Arzt konsultieren (via Hausbesuch oder
Terminvereinbarung in der Praxis nach der Ordinationszeit).

07.02.2024

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