BRANDGEFÄHRLICH!

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Feuer übt auf viele Menschen eine besondere Anziehungskraft auf, und so besteht bei manchen der Wunsch, Feste mit einem Feuerwerk zu begehen oder zumindest einen Holzkohlengrill anzuzünden und mit Freunden eine Grillparty zu feiern.

In Anbetracht der akuten Trockenheit bedingt durch Klimawandel und zu wenig Niederschlägen besteht aber akute Brandgefahr!

Es ist also in der Bezirkshauptmannschaft beschlossen worden, eine Waldbrandverordnung zu erlassen, die das Abbrennen von offenem Feuer untersagt. Diese Verordnung bezieht sich zwar auf Waldgebiete und Gegenden in der Nähe von Wäldern, kann und muss aber natürlich auch auf Umstände abseits von Wald und Fluren beachtet werden.

In unserer Gemeinde gibt es viele „grüne“ Flächen auch innerhalb des Ortsgebietes, die bedingt durch die Trockenheit als brandgefährdet anzusehen sind. So ist es unlängst geschehen, dass ein kleines Grillfeuer eine komplette Gartenhecke in Brand gesetzt hat. Ein entsprechender Feuerwehreinsatz war die Folge, um noch größere Schäden zu verhindern.

Es liegt also an uns Bewohnerinnen und Bewohnern, hier mit eine gewissen Augenmaß vorzugehen und lieber offene Feuer und auch Feuerwerke bleiben zu lassen. Grillen kann man auch mit Gas oder einem Elektrogrill und vermeidet so die Brandgefahr durch Funkenflug, und Feuerwerke zu diversen Festen sind somit aus demselben Grund nicht durchführbar. Ein kleiner Windstoß oder eine Rakete, die nicht ganz ausbrennt, reicht aus, um ein Feuer zu entfachen! 

Wir appellieren hier an Ihren Hausverstand und Ihre Rücksicht und hoffen auf Vernunft und Einsicht, dass in solch gefährlichen Zeiten das Hantieren mit offenem Feuer und damit verbundener Funkenflug nicht erlaubt ist. 

31.08.2022

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