Baubewilligung

Möchten Sie ein unten angeführtes und somit bewilligungspflichtiges Bauvorhaben ausführen, so sind
für die Einreichung beim Bauamt folgende Unterlagen notwendig:

Als Vorabinformation welche Bauvorhaben bewilligungspflichtig sind, ein Auszug der NÖ Bauordnung
 1996, BGBl. 8200-20
:

§ 14
 Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
 Nachstehende Bauvorhaben bedürfen einer Baubewilligung
:

  1. Neu- und Zubauten von Gebäuden;
  2. die Errichtung von baulichen Anlagen, durch welche Gefahren für Personen und Sachen oder
    ein Widerspruch zum Ortsbild (§ 56) entstehen oder Rechte nach § 6 („Nachbarrechte“)
    verletzt werden könnten;
  3. die Herstellung von Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen auf Grundstücken im
    Bauland;
  4. die Abänderung von Bauwerken, wenn die Standsicherheit tragender Bauteile, der
    Brandschutz oder die hygienischen Verhältnisse beeinträchtigt, ein Widerspruch zum Ortsbild
    (§ 56) entstehen oder Rechte nach § 6 („Nachbarrechte“) verletzt werden könnten;
  5. die ortsfeste Aufstellung von Maschinen und Geräten in oder in baulicher Verbindung mit
    Bauwerken, die nicht gewerbliche Betriebsanlagen sind, sowie die Aufstellung von
    Feuerungsanlagen (§ 59 Abs. 1), wenn die Standsicherheit des Bauwerks oder der
    Brandschutz beeinträchtigt werden könnte oder Rechte nach § 6 („Nachbarrechte“) verletzt
    werden könnten;
  6. die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten von mehr als 1000 Liter außerhalb gewerblicher
    Betriebsanlagen;
  7. der Abbruch von Bauwerken, die an Bauwerke am Nachbargrundstück angebaut sind, wenn
    Rechte nach § 6 („Nachbarrechte“) verletzt werden könnten;
  8. die Veränderung der Höhenlage des Geländes auf einem Grundstück im Bauland;
  9. die Aufstellung von Windrädern, die keiner elektrizitätsrechtlichen Genehmigungspflicht
    unterliegen, oder deren Anbringung an Bauwerken.

Weitere Formulare im Verlauf der Bauausführung:

Bauansuchen Allgemein

Bauansuchen für Neu- und Zubauten von Gebäuden 

Baubeginnsanzeige

Bauführerbescheinigung

Fertigstellungsmeldung

Fristverlängerung