Bebauungsplan als Chance

Bebauungsplan

In der baulichen Geschichte war und ist es immer schon Usus, dass das Bauen durch Bestimmungen reguliert wird, um Ortskerne, Siedlungen, usw. nicht ausufern zu lassen und um das durch die Zeit Gewachsene geschützt wird. 

Wieder einmal muss ich zu einem Thema, dass in so gut wie jeder Gemeinde zur Tagesordnung gehört, Stellung beziehen, da durch Schlagworte, die nicht auf Fakten beruhen, Unruhe in unser Gemeindegebiet gebracht wird, denn nach Durchsicht der aktuellen Illustrierten des Orts-Freiheitlichen GR Werbik will dieser eine Bedrohung eines künftigen Bebauungsplanes für unser Gemeindegebiet erblicken. 

Da sich mancher politischer Mitbewerber offensichtlich nur mit Fragen beschäftigt, aber keine Antworten liefert, möchte ich als Bürgermeister der Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl die Fragenspirale etwas einbremsen und Licht ins Dunkle bringen.

Ganz allgemein kann ein Bebauungsplan für einen Teilbereich, einzelne Ortschaften oder für das gesamte Gemeindegebiet erlassen werden. Der Bebauungsplan legt, abgestimmt auf die einzelnen Siedlungsgebiete und damit vorgegebenen Bebauungsstrukturen, die Rahmenbedingungen für die bauliche Entwicklung (Höhe, Dichte, Kubaturen, …) im Bereich der gewidmeten Baulandflächen und eventuell für einzelne Grünlandbereiche fest.

Mir ist der Bestandsschutz der hier lebenden Bevölkerung nicht egal!

Wir haben bereits plakative Fälle der Zweckentfremdung, Verhüttelung bis hin zum „Schrebergärtchen“ mit Wochenendpartys von „Auswärtigen“, die bei uns nicht leben. Ganz bewusst hat sich diese Gemeinde bereits unter meinen SPÖ-Vorgängern dazu entschieden, keine Kleingartensiedlungen anzulegen und zuzulassen. 

Wir haben in Wöllersdorf „Fischaberg“ nebst der BP-Tankstelle eine „Verhüttelung“, die bereits bis in das Grünland reicht und Schrebergärten an den „Wiener-Gemeindebau“ vermietet werden; abendliche Grillfeiern versüßen das Zusammenleben der hier wohnenden Bevölkerung, welche sich hier ihr Eigentum geschaffen und aufgebaut hat. Wohnbauland-Lücken werden zur Lagerung von Autofracks oder Seecontainer missbraucht und sogar Hundeabrichtplätze inmitten einer Wohnsiedlung treiben die betroffene einheimische, hier lebende Bevölkerung in den Wahnsinn.

Um auf die herausfordernden Zeiten mit erhöhtem Zuzug und damit einhergehenden Flächenbedarf Antworten zu liefern, ist einzig probates Steuerungsmittel der Bebauungsplan! 

Es macht einen erheblichen Unterschied, ob ein völlig neues Siedlungsgebiet erschlossen oder in einer bestehenden „Alt-Siedlung“ vereinzelnde Baulandlücken verbaut werden. Bei Letztgenannten sollen sich diese natürlich an den bestehenden Siedlungscharakter anpassen.

Wichtig bei der Ausarbeitung eines Bebauungsplanes und dessen Festlegungen ist die notwendige „Balance“ zwischen „Überregulierung“ und dem Fehlen jeglicher Bebauungsregeln, die Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie der Wohn- und Lebensqualität der Bewohner bewirken können. Diese „Balance“ soll vor allem in den kommenden Arbeitsgesprächen mit den betroffenen bzw. interessierten Bürger:innen von Wöllersdorf–Steinabrückl gefunden werden.

Die Ergebnisse dieser Gespräche sollen anschließend in den Entwurf zum Bebauungsplan eingearbeitet und so eine praktikable und sinnvolle Fassung des zukünftigen Bebauungsplanes gefunden werden.

Bebauungspläne gibt es bereits in vielen Nachbargemeinden, sei es in Markt Piesting oder aber auch in Wiener Neustadt zu dieser bekanntlich auch der Stadtteil Heideansiedlung gehört. Obwohl in Wiener Neustadt alle Parteien in der bunten Regierung sitzten, dürften diese mit den Bebauungsplänen der Stadt keine Probleme haben. Zu meiner Freude, waren die SPÖ und UGI, sehr bemüht Vorschläge zu unterbreiten, welche auch ernsthaft diskutiert werden können, dafür bin ich auch dankbar.

Die derzeitige NÖ Bauordnung sieht ganz grundsätzlich im § 56 vor: „…Bauwerke (dazu zählen auch Einfriedungen) sind so zu gestalten, dass diese dem gegebenen Orts- und Landschaftsbild gerecht werden. Sie dürfen hinsichtlich Bauform und Farbgebung, Ausmaß ihres Bauvolumens und Anordnung auf dem Grundstück von der bestehenden Bebauung innerhalb des Bezugsbereiches nicht offenkundig abweichen …“

In einer bestehenden Wohnsiedlung, in welcher überwiegend alle Nachbarn einen Zaunsockel mit rd. 40-50 cm mit aufgesetzten Zierzaun und max. Zaunhöhe von 1,20 cm aufweisen, sieht auch die jetzige Bauordnung keinen Spielraum für einen einfachen Maschengitterzaun. Im Zweifelsfall sind aber aufwendige und kostspielige Gutachten vom Bauwerber beizubringen und hier sorgt der Bebauungsplan für Abhilfe und Klarheit, indem festgelegt wird, was zulässig ist. 


Vorteile eines Bebauungsplanes

• Vereinfachung des Bauverfahren (Die Einholung von zeitaufwändigen und teuren Gutachten erübrigt sich in vielen Fällen.) 

• Klarere Rechtsverhältnisse als ohne Bebauungsplan, z.B. bezüglich zulässiger Gebäudehöhe

• Informationsmöglichkeit für jeden Bürger über Bebauungsmöglichkeiten auf jedem x-beliebigen Grundstück im Bauland innerhalb des Gemeindegebiets („Service“-Funktion des Bebauungsplanes)

• Steuerungsinstrument für die Siedlungsentwicklung für eine Gemeinde oder einzelne Bereiche (Grad der Verdichtung, ökonomische Baulandnutzung, Höhen­entwicklung der Gebäude …)


Für mich ist klar, wer zuzieht hat sich einzugliedern. Wenn von Anfang an klar festgeschrieben ist, wie gebaut werden darf, gibt es keine Überraschungen für künftige Bauwerber. Wenn wir den Grad der Verdichtung, die ökonomische Baulandnutzung, das Bauvolumen etc. und damit den Zuzug steuern möchten, ist ein Bebauungsplan die einzige Möglichkeit. Wenn wir eine Bebauungsstruktur schützen wollen, ist ein Bebauungsplan die einzige Antwort. 

Ich kann definitiv sagen: Es gibt selbstverständlich einen Bestandsschutz für alle bestehenden Bauwerke, welche eine Genehmigung aufweisen, sodass für die hier lebende Ortsbevölkerung keine Beeinträchtigung besteht!

Ihr Bürgermeister

Ing. Gustav Glöckler akad. VM


EINLADUNG WORKSHOP

BEBAUUNSGSPLAN FÜR UNSERE MARKTGEMEINDE - 13. November 2023

Eine Gemeinde verändert und entwickelt sich, daher ist es notwendig, aufbauend auf den bereits bestehenden Teilbebauungsplänen, die Erlassung eines Bebauungsplanes für alle Bereiche im Gemeinde­gebiet auszuarbeiten. 

Unsere Gemeinde besteht aus ganz unterschiedlichen Siedlungs- und Bebauungsstrukturen in unterschied­licher geografischer Lage und somit ist es für die Gemeindevertretung sehr wichtig, im Rahmen eines Workshops auch Ideen, Verbesserungsvorschläge und sonstige Anregungen der Bewohnerinnen und Bewohner einzuholen. 


Mit max. 50 Personen aus unseren Siedlungsbereichen werden wir uns am 13. November zusammensetzen und mögliche Alternativen in Betracht ziehen. Alle interessierten Gemeindebürger mit Hauptwohnsitz können sich daher bis zum 31.Oktober 2023 mit einem Anmeldedatenblatt in den Bürgerservicestellen schriftlich anmelden. 


Unter den vollständigen Anmeldungen werden unter Auswertung der demografischen Daten die Teil­nehmerplätze zugeteilt, damit eine ausgewogene Struktur (bspw. Wohnbereich, Alter usw. …) eine breite Sichtweise der Teilnehmer gewährleistet wird. In Folge werden diese über eine mögliche Teilnahme bis zum 08. November 2023 informiert.

16.10.2023

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