Errichtung von Abstellflächen für Pkw im Nahbereich des Biotopes von Wöllersdorf

Plan


  • Seit Jahren ist das Naherholungsgebiet um das Biotop von Wöllersdorf ein fixer Bestandteil für die Erholung und
     Freizeitgestaltung der Bevölkerung.
  • Jedoch führte das rege Interesse von Besuchern des Naherholungsbereiches (vor allem Besucher die mit Pkw`s anreisen) zu Konflikten mit angrenzenden Liegenschaftseigen­tümern und zu Verkehrsbehinderungen aufgrund abgestellter Fahrzeuge im Bereich der Staudiglgasse. Um hier eine rasche Lösung herbeizuführen, wurde in diesem Straßenabschnitt der Staudiglgasse ein Halte- und Parkverbot mit dem Zusatz „gilt in der Zeit von
     15. Mai bis 15. September“, aufgrund von Anrainerbeschwerden, kund gemacht. 


  • In weiterer Folge hat die Markt­gemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl die Firma kosaplaner gmbh für die Planung und Errichtung von Abstellflächen für Pkw`s entlang der Staudigl­gasse beauftragt, um ein geordnetes Abstellen von Fahrzeugen zu ermöglichen. Der Planungsentwurf der Firma kosaplaner gmbh sieht die mögliche Errichtung von ca. 13 Stück Stellplätzen im Bereich der nördlichen Nebenflächen, ausgehend von der Kreuzung des Bernhardsweges mit der Staudiglgasse, verlaufend in Richtung Nordwesten bis etwa auf Höhe der Zufahrt bzw. des Zuganges zum Biotop von Wöllersdorf vor. Die zukünftigen Stellplatzflächen sollen nicht wie herkömmlich asphaltiert, sondern ökologisch sinnvoll mittels befahrbarem Rasengitter mit einer Begrünung hergestellt werden.
  • Um eine dauerhafte und den Bedürfnissen der angrenzenden Liegenschaftseigentümern sowie den Besuchern des Biotops, akzeptable Parkplatzordnung zu schaffen, ist zukünftig eine Parkverbotszone mit dem Zusatz „ausgenommen das Parken auf ausgewiesenen Park­flächen, von Montag bis Sonntag von 8:00 bis 22:00 Uhr mit einer maximalen Parkdauer von 3 Stunden“ vorgesehen.


  • Die Marktgemeinde Wöllersdorf-Steina­brückl ist überzeugt, dass die zukünftige Schaffung von Stellplatz­flächen mit begrenzter Abstelldauer und einer Parkplatzregelung in diesem Straßenabschnitt in der Staudiglgasse den unterschiedlichen Bedürfnissen der unmittelbar angrenzenden Bewohner und den Besuchern des Naherholungsgebietes gerecht werden. In Folge dessen soll das bisher beidseitig verfügte Halte- und Parkverbot im Bereich der Staudiglgasse im Westen ab Löffelwerk wieder entfallen. Ob trotzdem abschnittsweise Fahrzeuge zum Parken abgestellt werden dürfen regelt ganz klar und eindeutig die Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 24 Abs. 3 lit. d und bedarf daher keiner weiteren Regelung durch die Gemeinde.


30.06.2023

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