Erste Photovoltaikanlagen der Marktgemeinde

KLimabündnisbeauftragter gf. GR Philipp Palotay und Wassermeister Hermann Besunk

Auf Initiative des gf. GR und Klimabündnisbeauftragten Philipp Palotay und unseres Wassermeisters Hermann Besunk sollen die Wasserwerke II und III mit Strom aus einer Photovoltaik-Anlage versorgt werdeAmtstafeln. Dem Gemeinderat wurde das Projekt in seiner letzten Sitzung am 21.06.2022 vorgestellt und einstimmig die Vergabe der gesamten Abwicklung bis zur Inbetriebnahme beschlossen. Bei beiden Wasserwerken sollen Panels für die Erzeugung von Sonnenstrom auf den Dächern und an den 3 sonnen­zugewandten Seiten montiert werden. Muster


Es wird hier von ca. 25 kWp Strom für das Wasserwerk II und von ca. 33 kWp für das Wasserwerk III ausgegangen, der langfristig bereitgestellt werden könnte. Der auf diese Weise produzierte Strom wird für die Pumpen verwendet, eventuelle Überschüsse werden ins Stromnetz eingespeist und vom Netzbetreiber zu den üblichen Tarifen abgegolten. Dadurch können rund € 9.000,- an Stromkosten und vor allem ca. 32 Tonnen CO2 jedes Jahr eingespart werden – ein großer Beitrag für den Umwelt- und Klimaschutz, der noch dazu das Budget des Wasserhaushalts nicht belasten wird! Das Planungsbüro Kosaplaner hat für das Projekt eine grobe Schätzung gemacht. In Anbetracht der  derzeit stark steigenden Stromkosten kann mit einer Amortisation der Anlagen in etwas mehr als 10 Jahren gerechnet werden. Die geschätzten Baukosten für beide Wasserwerke zusammen belaufen sich auf € 96.000,- exkl. MWSt., wobei noch mit Zuzahlungen aus dem Fördertopf der Siedlungswasserwirtschaft und dem  Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EA) gerechnet werden kann. Es ist dies nicht der erste Beitrag der Marktgemeinde zum Klimaschutz. Neben der Versorgung mit reinem Ökostrom wird auch kein Erdöl für die Heizung verwendet, wofür die Marktgemeinde vom Amt der NÖ Landesregierung im Rahmen der Aktion „Raus aus dem Öl“ bereits ausgezeichnet wurde. Unser Klimabündnisbeauftragter Philipp Palotay wird weitere Projekte prüfen und deren Umsetzung in die Wege leiten, noch dazu, wenn sie keine Belastung der Bürgerinnen und Bürger zur Folge haben.

04.07.2022

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