Etappensieg! Parkplatzsituation Hauptstrasse Steinabrückl (ehem. Bahnhof)

Luftaufnahme

Im Rahmen des Nachrichtenblattes im Frühjahr 2020 habe ich auf den Seiten 26 und 27 sehr ausführlich über die am 23.12.2019 durch die nunmehrigen Grundstückseigentümer kurzfristig veranlassten Absperrungen der Parkplätze und der Verbindungsstraße (Hauptstraße/Bahngasse) berichtet.

Hintergrund der Eigentümer ist – unter Anwendung von sehr grenzwertigen Methoden – von der Marktgemeinde eine Umwidmung des Areals in Bauland zu erzwingen um beispielsweise großvolumige Wohnhausanlagen errichten zu können. Damals bereits hat der Gemeinderat, einstimmig, unmissverständlich klar gestellt, dass wir auf derart unverschämte Forderungen keinesfalls eingehen werden.

Die Gemeinde hat schnell reagiert, indem für die Bevölkerung kurzfristige Abhilfe durch ein Parkplatzprovisorium auf der Hillerwiese (ggü. Volksschule Steinabrückl) geschaffen wurde. Schließlich hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen sämtliche Rechtsmittel auszuschöpfen, welche zur Durchsetzung der Interessen der Gemeinde erforderlich erscheinen, zu ergreifen.

Unser Rechtsanwalt, Herr Dr. Wilhelm Häusler, wurde umgehend beauftragt Besitzstörungsklage gegen die Eigentümer beim zuständigen Bezirksgericht einzubringen, da wir im ruhigen Besitz an der Benutzung des Grundstücksteils (Parkplatz) und der Verbindungsstraße gestört wurden. Die Klage wurde fristgerecht am 20. Jänner 2020 eingebracht. 

Bereits mit Ladung vom 4. Februar lud das zuständige Gericht zu einer vorbereiteten Tagsatzung für 2. April 2020, welche schließlich aufgrund der COVID-19-Pandemie mit Schreiben vom 16.03. verlegt wurde. In weiterer Folge fand am 15. Juni 2020 eine Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung beim Bezirksgericht statt und wurde nach kurzer Erörterung der Sach- und Rechtslage ein Lokalaugenschein für 21. August 2020 im Kultursaal Steinabrückl anberaumt. 

Im Rahmen der umfangreichen Verhandlung, in welcher neben Bürgermeister und Vizebürgermeister, auch unsere geschätzte Kollegin, Frau Ulrike Straub, sowie Herr Reinhold Harbich als Zeuge der Marktgemeinde, einvernommen wurden, haben wir den Standpunkt der Marktgemeinde dargelegt. Schließlich fand am 21. Dezember 2020 noch eine abschließende Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung beim Bezirksgericht statt, in welcher noch die Einvernahme eines Zeugen der Gegenseite erfolgte.

Am 18. Februar 2021, rund ein Jahr später, erreichte uns der „Endbeschluss“ des Bezirksgerichtes Wiener Neustadt, mit welchem das Gericht betreffend der Besitzstörung entschied, dass die Beklagten durch das Aufstellen der Betonleitwände und Verunmöglichung des Abstellens von mehrspurigen Fahrzeugen auf dem Grundstücksteil (Parkplatz), sowie der Verbindungsstraße, die Marktgemeinde im ruhigen Besitz an der Benutzung gestört wurde! Die Beklagten sind gegenüber der Marktgemeinde schuldig ab sofort jede weitere Störungshandlung zu unterlassen.

Der Endbeschluss des Erstgerichtes ist ein Etappensieg für unsere Marktgemeinde und natürlich haben die Beklagten dagegen bereits Rekurs an das Landesgericht erhoben. Die Angelegenheit wird uns mit Sicherheit noch eine ganze Weile beschäftigen bis ein endgültiges Urteil gesprochen wird.

Als Bürgermeister ist es mir wichtig, dass die Interessen unserer Marktgemeinde natürlich entsprechend gewahrt werden, wobei ich nicht ganz die Hoffnung aufgebe, dass gerade zum Trotz oder wegen der entstehenden Reibungsverluste, aufgrund der Streitauseinandersetzungen auf diversen Ebenen, die Beteiligten doch noch die Möglichkeit einer gütlichen Einigung nicht gänzlich außer Acht belassen.


Denn schließlich steht für die Marktgemeinde das Gemeinwohl an erster Stelle, jedoch sind wir auch in der Lage – wenn´s d´rauf ankommt – Ecken und Kanten zu zeigen!

Sicht


21.04.2021

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