Meldeangelegenheiten

In Österreich besteht Meldepflicht. Eine Anmeldung muss innerhalb von 3 Tagen ab Beziehen und eine Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Aufgabe der Unterkunft durchgeführt werden.

Anmeldung
Die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes oder eines Nebenwohnsitzes erfolgt bei jener Meldebehörde (Gemeindeamt oder Magistrat), welche für den neuen Wohnsitz zuständig ist. Gleichzeitig kann dabei auch der Wohnsitz in der vorherigen Gemeinde abgemeldet oder als Nebenwohnsitz angemeldet werden.

Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:
Antragsformular (= Meldezettel, entsprechend vollständig ausgefüllt und vom Unterkunftgeber unterfertigt)
Geburtsurkunde
Reisepass, Personalausweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis
Nachweis über den Familienstand durch Heiratsurkunde, Scheidungsurteil usw.
Nachweis über akademischen Grad

Abmeldung
Grundsätzlich erfolgt die Abmeldung eines Wohnsitzes im Zuge der Anmeldung in der neuen Gemeinde.
Möchten Sie jedoch lediglich einen Nebenwohnsitz abmelden und keinen neuen Wohnsitz anmelden, ist dies nur in der entsprechenden Gemeinde möglich.

Bei Verzug ins Ausland ist eine Abmeldung unbedingt erforderlich! (Unterschrift vom Meldepflichtigen)

Ummeldung
Das Melderecht kennt den Begriff Ummeldung nicht, denn es handelt sich hierbei immer um eine Abmeldung und gleichzeitige Neuanmeldung.

Eine Ummeldung
hat zu erfolgen bei:
Benötigt werden (neben dem Antragsformular):
Änderung des Namens jenes Dokument, aus welchem die Namensänderung hervorgeht
(zB Geburts-, Heiratsurkunde)
Änderung der Staatsbürgerschaft Bescheid über die Verleihung der neuen Staatsbürgerschaft
oder Staatsbürgerschaftsnachweis
Wohnungswechsel siehe An- bzw. Abmeldung

Eine Ummeldung hat innerhalb von 3 Monaten nach dem Eintritt der Änderung zu erfolgen. (Dies gilt nicht für Wohnungswechsel)

Kosten
Eine An-, Ab- oder Ummeldung ist gebühren- und abgabefrei.

Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung kann von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde ausgestellt werden. Es ist eine Verwaltungsabgabe von € 3,-- zu entrichten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Help GV, Meldegesetz

Antragsformular = Meldezettel  

Zuständig