Stellungnahme des Bürgermeisters! Ein Herz für Tiere!

Stellungnahme

Aus gegebenem Anlass: Der politische Diskurs, Meinungsverschiedenheiten und Kritik der verschiedenen politischen Parteien und Bewegungen sind normal und auch wichtig. Das ist Teil einer gelebten Demokratie. 

Wichtig dabei ist, in der Diskussion stets sachlich zu bleiben und sich auf einer professionellen Ebene der Zusammenarbeit für die Bevölke­rung zu bewegen. Die politischen Auseinandersetzungen und Diskussionen müssen sich in einem Rahmen bewegen, wo man sich auch danach noch in die Augen sehen kann. Private Angriffe, Beleidigungen oder Verleumdungen gegen mich, gegen Gemeinderäte sowie gegen die dazugehörigen Familien sind inakzeptabel und unangebracht. In all meinen Jahren als Bürgermeister war dies mehr oder weniger mit den politischen Mitbewerbern selbstverständlich. 

Eine neulich durch die lokale FPÖ von gf. GR Peter Werbik verbal und auf Facebook losgetretene Hetzkampagne gegen meine Person, die Beschimpfungen gegen meine Frau und sogar gegen unsere kleine Tochter zur Folge hatte, geht zu weit und veranlasst mich zu dieser Stellungnahme.


Als kürzlich mehrere Beschwerden und Anfragen über andauernde Bautätigkeiten der Bewohner und Anrainer eines Mehrparteienhauses in der Glanzgasse in Steinabrückl bei der Gemeinde eingelangt sind und der Baubehörde jedoch keine baulichen Maßnahmen bekannt waren, war diese verpflichtet der Angelegenheit nachzugehen. Daraus versteht sich, dass zunächst unter Darlegung des bisher bekannten Sachverhaltes Kontakt mit den Grund- bzw.- Bauwerkseigentümern mit dem Ersuchen um Auskunft aufgenommen wurde. 


Dabei war offensichtlich, dass an die Mitglieder des Gemeinderates eine Einladung zur Eröffnung einer Wildtierauffangstation versandt wurde. Eine Einrichtung, betrieben von einem in Gründung befindlichen Vereins, dessen Gründungsmitglieder Herr gf. Gemeinderat Peter Werbik und seine Frau sind und der sich eben in diesem Mehrparteienmietshaus befindet. In Anbetracht dessen, dass die Gemeinde als Behörde verpflichtet ist, die Vollziehung der geltenden Gesetze und Verordnungen im eigenen und übertragenen Wirkungsbereich zu gewährleisten, handelt es sich bei einer Wildtierauffangstation in einem Mehrparteienwohnhaus im Wohnbauland, wo jährlich (lt. eigenen Angaben) bis zu 400-500 Tiere aufgenommen, betreut und beherbergt werden sollen, jedenfalls nicht um Haustiere, wie vom Gesetzgeber vorgesehen. Und nicht, weil die Gemeinde oder ich so böse sind, sondern weil die Gesetze so sind, wie sie sind und für alle Bürger unseres Landes gleich gelten. Auch für Herrn gf. Gemeinderat Werbik. Bedenkt man, dass gerade die FPÖ sonst sehr genau bei anderen hinsieht, ob Vorschriften eingehalten werden oder wenn etwas nicht nach ihren Vorstellungen passiert. Umso erstaunter waren wir auf der Gemeinde, als wir erfuhren, dass Herr gf. GR Werbik bereits Umbaumaßnahmen eingeleitet und umgesetzt hatte, ohne diese vorher bei der Behörde abgeklärt zu haben bzw. erfragt hat, ob ein solches Projekt an diesem Ort bewilligungsfähig und umsetzbar ist. Diese Vorgehensweise wählen die meisten Bürger, die Bauprojekte in Planung haben, um unnötige Kosten oder Bewilligungsprobleme zu verhindern. Umso erstaunter über dieses Vorgehen bin ich, da Herr gf. GR Werbik in seiner politischen Funktion im Gemeindevorstand Teil/Mitglied der Baubehörde II. Instanz ist und daher der Anspruch bzw. Maßstab an Personen, welche im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit bei den Entscheidungen in Angelegenheiten betreffend anderer Gemeindebürger eine Mitwirkungspflicht haben, ein weitaus höherer sein bzw. gelten muss. Herr gf. GR Werbik kann daher für sich weder die bloße Unwissenheit, noch einen politischen „Welpenschutz“ mehr beanspruchen. Er glaubt offenbar, dass er sich über alle Regeln hinwegsetzen kann. 


Nun gut, um dieses Fehlverhalten seinerseits zu vertuschen, wurde nun eine Hetzkampagne gegen mich gestartet, in der ich als Tierhasser und Naturvernichter in den Sozialen Medien und bei anderen Gemeindebürgern verleumdet werde. Diese Anfeindungen gehen mit der Falschinformation einher, ich wäre gegen die Wildtierauffangstation, weil mir das Wohl der Tiere egal ist. Was schlichtweg nicht richtig ist und gelinde gesagt eine Frechheit ist. 


Wer mich kennt weiß, dass ich nicht nur in meinem bisherigen Leben nahezu immer Tierbesitzer war und bin und mich immer viel in der Natur aufgehalten habe. Meine Schwiegermutter war - seit den 80er Jahren bis zu ihrem Tod vor 5 Jahren - weit über die Gemeindegrenzen bekannt dafür, verwaiste und verletzte Tiere aufzunehmen und zu pflegen. Sogar Zoos in Österreich und Deutschland brachten ihr nicht angenommene Jungtiere zur Aufzucht. Als meine Schwiegermutter aufgrund ihrer Krankheit sich nicht mehr vollends alleine um die Tiere kümmern konnte, war es für mich selbstverständlich, gemeinsam mit meiner Frau und meinem Schwager die Tiere zu versorgen. Wir tun dies noch bis heute, da sich noch einige Tiere eines hohen Alters erfreuen. Mir ist daher absolut bewusst, welche Aufgabe die Pflege von Tieren ist und ich schätze die Arbeit von Familie Werbik, sich um verletzte Tiere in unserer Gemeinde zu kümmern, sehr. Ich selbst habe letztes Jahr persönlich einen verletzten Vogel - mit der Bitte ihm zu helfen in ihre Obhut übergeben - bei ihnen vorbeigebracht. All das würde ein Tierhasser wohl kaum tun. Dass die Familie Werbik nun ihre Pflegeräumlichkeiten auslagern oder vergrößern wollen, wäre ja generell kein Problem, wenn die Örtlichkeit für einen solchen Zweck passend ist. Ein Wohnhaus, wo mehrere Familien wohnen, kann es nicht sein, zumal diese angegebene Menge an Tieren nicht nur eine enorme Lärmbelastung, sondern ebenso Geruchs-und Ungezieferbefall wahrscheinlich machen.


Üblicherweise wird die Baubehörde von Projektanten und Bauherren - wie dies bspw. bei Hundeabrichteplätzen oder ähnlichen bereits in unserer Gemeinde erfolgreich umgesetzten Projekten der Fall war - vorab kontaktiert, ob eine Idee auch im rechtlichen Rahmen umsetzbar erscheint. Oftmals werde ich auch um Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Flächen angesprochen. Hätte man diesen Weg beschritten, hätte sich Familie Werbik aber auch die Grundstückseigentümer viel Geld und Ärger ersparen können, wenn sie den üblichen rechtlich korrekten Weg für ihr Projekt gewählt hätten. 


Das eigene Fehlverhalten nun aber mit einer solch niederträchtigen und niveaulosen Hetzkampagne von sich zu lenken, zeigt mittlerweile auf, dass man sogar bereit ist, den Tierschutz für eigene gemeindepolitische Zwecke zu missbrauchen. 


Wie bereits erwähnt, als Teil der II. Instanz der Baubehörde, kann sich Herr Werbik nicht hinter Unwissenheit oder Ungeschicklichkeit verstecken. Dass die Baubehörde auch im Interesse und zum Schutz, der dort lebenden Bürger und Nachbarn, verpflichtet ist, die geltenden Gesetze und Verordnungen zu vollziehen, versteht sich von selbst und ist auch nicht infrage zu stellen. Wenn es wirklich nur um die Tiere geht, steht meine Tür jederzeit für die Familie Werbik offen, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, denn der Tierschutz hat kein Parteibuch!


30.06.2023

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