Essen auf Rädern
Grundsteuer
Hortbeitrag
Kanalgebühren
Kindergartenbeitrag
Kommunalsteuer
Turnsaalmiete
Wassergebühren
Vergnügungsabgabe:
Ab 01.07.2011 beträgt die Vergnüngungsabgabe für den öffentlichen Betrieb von Spielapparaten je Spielapparat und begonnenem Kalendermonat € 25,--.