Erhalt der Sonderschulen - Resolution des Gemeinderates

03.07.2017 15:00

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Anlässlich der derzeit stattfindenden Debatte zur Bildungsreform beantragte unser Bürgermeister in der Gemeinderatssitzung am 13.06.2017, nachfolgende Resolution des Gemeinderates an das Bildungsministerium zu beschließen. 

Die Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl richtet folgende Resolution an das Bundesministerium für Bildung: 

Förderung der Inklusion bei gleichzeitigem Erhalt der Sonderschulen

Sonderpädagogische Förderung unterstützt Kinder und Jugendliche mit physischen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen beim Erwerb ihren individuellen Möglichkeiten entsprechender Kompetenzen mit dem Ziel gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung. Diese individuelle Förderung braucht Lernräume, die jedem Schüler bzw. jeder Schülerin die entsprechende, notwendige Unterstützung gibt, die sie für ihren individuellen Erfolg benötigen. Dabei setzt das Bildungssystem in Niederösterreich erfolgreich auf zwei Varianten der individuellen Förderung. Einerseits besuchen körper- und sinnesbehinderte Kinder und Jugendliche seit Jahren allgemeine Schulen und werden dort inklusiv unterrichtet, wobei in einzelnen Gegenständen (Stichwort: Bewegung und Sport) Ausnahmen bei der Teilnahme bzw. Beurteilung möglich sind. Andererseits sind einige Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer physischen und/oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage, dem Unterricht in den größeren Schülergruppen der Regelschule zu folgen. Gerade für diese Kinder und Jugendlichen bieten die verschiedenen Formen von Sonderschulen in Niederösterreich das richtige Lernumfeld für die persönliche und schulische Weiterentwicklung. 

Zahlreiche mediale Aussagen der Bundesministerin für Bildung, die in einem „Stufenplan“ die Abschaffung der Sonderschulen bei gleichzeitiger Postulierung des inklusiven Unterrichts als einzige Möglichkeit vorsehen will, machen Eltern, Schulpsychologen und Pädagoginnen und Pädagogen Sorge: Demzufolge könnten die Sonderschulen als individuell fördernde Einrichtungen in wenigen Jahren abgeschafft werden und alle Kinder und Jugendlichen, die bisher eine Sonderschule besuchen, müssten in inklusiven Unterricht in Regelschulen wechseln. Dies entspricht weder dem wesentlichen Grundsatz der Wahlfreiheit der Eltern, noch ist es (wie die Erfahrungen aus der Praxis zeigen) für alle Kinder der richtige Weg. Eltern von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf wissen ganz genau, welche Möglichkeiten, Fähigkeiten und Chancen ihre Kinder in einer allgemeinen Pflichtschule haben oder ob sie in einer Sonderschule eine bessere Lernumgebung für ihre Kinder vorfinden. 

Inklusiver Unterricht soll überall dort gefördert und unterstützt werden, wo es möglich und sinnvoll ist. Es braucht aber darüber hinaus individuelle Förderinstrumente und Lernräume für Kinder und Jugendliche, die nur in Sonderschulen möglich sind. Das Bundesministerium für Bildung wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu treffen, dass die Inklusion gefördert, der Erhalt der Sonderschulen jedoch weiter sichergestellt wird.  

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Die Resolution konnte mit großer Mehrheit im Gemeinderat verabschiedet werden. Lediglich die SP-Gemeinderäte Christian Grabenwöger, Hermann Reingraber, Sabine Schreiner und Bürgerlisten-Gemeinderat Leopold Scheibenreif haben sich ihrer Stimme, aus nicht näher dargelegten Gründen, enthalten.

Datei herunterladen: PDFResolution Sonderschulen

03.07.2017

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