Gemeinderatsprotokolle

Allgemeine Information

Hinweise zur Veröffentlichung von Niederschriften über Sitzungen des Gemeinderates auf der Internet-Seite der Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl

  • Niederschriften über die Sitzungen des Gemeinderates werden erst nach Unterfertigung durch die dazu bestellten Organe rechtskräftig und können erst danach in die Homepage aufgenommen werden.
  • Niederschriften über Sitzungen bzw. Verhandlungsgegenstände des Gemeinderates bei denen die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, unterliegen der Geheimhaltung und dürfen nicht veröffentlicht werden.
  • Sitzungen des Gemeindevorstandes und der Gemeinderatsausschüsse sind nach den Bestimmungen der NÖ  Gemeindeordnung grundsätzlich nicht öffentlich, weshalb Niederschriften aus diesen Gremien ebenfalls nicht veröffentlicht werden dürfen.

Jedermann steht nach § 53 Abs. 6 der NÖ  Gemeindeordnung das Recht zu, in die Originale der endgültigen Niederschriften von öffentlichen Sitzungen während der Parteienverkehrszeiten Einsicht zu nehmen und ggf. auf Kosten des Verlangenden eine Kopie herzustellen.