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Förderungen, Zuschüsse & Subventionen

Heizkostenzuschuss der Gemeinde

Einen entsprechenden Bescheid der NÖ Landesregierung vorausgesetzt, wird ein Heizkostenzuschuss seitens der Gemeinde in der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres (meist Anfang/Mitte Dezember) beschlossen. Es gelten dann immer auch die Richtlinien der Landesregierung.

Beantragen können Sie diesen sodann auf den beiden Bürgerservicestellen unter Mitnahme der erforderlichen Unterlagen Ihres Einkommens.

Mehrwegwindel-Startpaket

Als familien- und kinderfreundlich zertifizierte Gemeinde ist es uns ein besonderes Anliegen, unsere Familien auch nachhaltig zu unterstützen und finanziell zu entlasten, deshalb hat der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl über Antrag von Bgm. Ing. Gustav Glöckler beschlossen, den Ankauf eines Mehrwegwindel-Startpaketes mit einer Förderung in der Höhe von bis zu € 200,-- zu unterstützen.

Bei Antrag vorzulegen sind die Geburtsurkunde des Kindes, aktuelle Meldebestätigung des Kindes sowie eines Obsorgeberechtigten (aufrechter Hauptwohnsitz ist Voraussetzung), sowie die Originalrechnung inkl. Zahlungsnachweis.

Alternativ dazu wurde auch der einstimmige Beschluss gefasst, für Babies und Kleinkinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eine Windeltonne gratis zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Bedarf an dieser gratis Dienstleistung unserer Marktgemeinde haben, dann können Sie diese mit mittels Antragsformular in einer unserer Bürgerservicestellen beantragen.

Stipendien

Die Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl gewährt eine Prämie (nach Erfolg) ab der 8. Schulstufe bzw. ein Stipendium ab der 10. Schulstufe. Diese Förderung in Anspruch nehmen können Schüler, Studenten bzw. Lehrlinge, welche ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.

Folgende Kriterien müssen erfüllt werden:

Anerkennungsprämie ab der 8. Schulstufe
oder Berufsschule pro Lehrjahr, die Anerkennungs-
prämie erhalten nur Schüler und Lehrlinge

"Ausgezeichneter Erfolg"

€ 70,--

"Guter Erfolg"

€ 50,--

Stipendium ab der 10. Schulstufe und pro Lehrjahr

positives Jahreszeugnis

€ 80,--

Stipendium pro Studiumsjahr (UNI oder FH)
bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres

Studiumsbestätigung

€ 90,--

Anerkennung bei Lehrabschluss, Matura
Abschluss-Studium, Schulabschluss nach
berufsbegleitender Weiterbildung

"Ausgezeichneter Erfolg"

Wiener Philharmoniker
(Wert ca. € 100,--)

"Guter Erfolg"

Goldbarren
(Wert ca. € 70,--)

Vereinsförderung

Die Arbeit unserer ortsansässigen Vereine bietet für unsere Gemeindebürger mit ihren vielfältigen Belastungen in Alltag, Beruf und Umwelt einen wichtigen Ausgleich. Als Bürgermeister schätze ich diese Arbeit sehr und sehe es als Verpflichtung an, den Vereinen gute Entwicklungsbedingungen zu bieten.

Um die Tätigkeit unserer Vereine und hier vor allem die so wichtige Jugendarbeit und das Angebot für sportliche Betätigung für Jugendliche noch effizienter zu unterschützen, wurden nun neue Subventionsrichtlinien ausgearbeitet (Stand Juli 2016). Die Förderung soll dazu dienen, den Vereinen bei ihren Problemen und Aufgaben zu helfen, damit sie allen Ansprüchen möglichst gerecht werden können. Darüber hinaus ist es notwendig und mir auch persönlich sehr wichtig, dass die Bedeutung unserer Vereine im örtlichen Gesellschaftleben deutlich gemacht wird und sie im Bereich der öffentlichen Aufgaben in unserer Gemeinde entsprechend eingeordnet werden können.

Unsere Vereinsförderung soll als „Hilfe zur Selbsthilfe“ fungieren und somit die ehrenamtliche Tätigkeit gewährleistet bleiben. Auf diesen Grundgedanken basieren die neuen Subventionsrichtlinien der Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl, welche hinkünftig eine nachvollziehbare und transparentere Vergabe der Fördermittel an die Vereine gewährleisten soll. Mit der Vorbeurteilung der nach diesen Richtlinien eingelangten Förderansuchen wird ein entsprechender Gemeinderatsausschuss befasst werden. Die Vergabe erfolgt weiterhin im Gemeinderat.

Als PDF finden Sie unten sowohl die Förderrichtlinien als auch das aktuelle Förderansuchen, welches jeder ortsansässige Verein mit den entsprechenden Beilagen bis längstens 31.10. des laufenden Jahres einreichen muss, damit er im Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann.

Mit der Ausarbeitung der Richtlinien zur Vereinsforderung hat sich gf GR Mag.(FH) Christoph Wallner sehr gewissenhaft auseinandergesetzt und steht Ihnen bei Fragen und zur Unterstützung auch sehr gerne zur Verfügung: Kontakt: Tel.: 06801127721, E-Mail: walstophy@gmail.com.

Zuständig

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