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Impressum & Offenlegung gemäß §25 des Mediengesetzes

woellersdorf-steinabrueckl.at ist die offizielle Online-Plattform der Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl. Hier und auf zugehörigen Subdomains finden Sie eine Vielfalt an Informationen und Diensten zu unterschiedlichsten Themenbereichen. Sei es Tourismus, Kultur, Alltagsleben in der Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl , politische Neuigkeiten oder administrative Belange – unser Webangebot bietet einen umfassenden Überblick. Zudem halten wir Sie mit aktuellen Nachrichten stets auf dem Laufenden.

Das gesamte Informations- und Serviceangebot auf woellersdorf-steinabrueckl.at und den dazugehörigen Subdomains wird von der Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl , Österreich, zur Verfügung gestellt.

Medieninhaber und Herausgeber

Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl
Marktzentrum 1
2752 Wöllersdorf

  • Kontakt:
    Telefon: +43 2633 43 000
    Fax: +43 2633 43 000-130
    E-Mail: gemeinde@woellersdorf-steinabrueckl.gv.at

  • Vertretungsbefugtes Organ: Bürgermeister Florian Pfaffelmaier

  • Zuständige Aufsichtsbehörde: Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt

  • UID-Nummer: ATU 162 55 601

  • DVR-Nummer: 0031623

  • Bankverbindung:
    Raiffeisenbank Schneebergland

    BIC: RLNWATWWWRN, IBAN: AT24 3293 7000 0840 0210

Redaktion

Die Inhalte des Internetangebotes wurden von den einzelnen Geschäftsbereichen und anderen Inhaltspartner*innen beigesteuert. Dadurch kann das Angebot tagesaktuell gehalten werden. Sollten Sie dennoch auf unaktuelle und/oder fehlerhafte Seiten stoßen, so informieren Sie bitte per E-Mail die zuständige Stelle.

Technische Verantwortung

Die technische Verantwortung liegt bei der citiesapps S&R GmbH.

Blattlinie (gemäß § 25 Abs. 4 MedienG)

Die Website dient der Information der Bürgerinnen und Bürger über Angelegenheiten der Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl sowie der Förderung des Ansehens der Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl .

Grundlegende Richtung

Die Website ist ein Informations- und Serviceorgan der Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl .

Integration von CITIES Inhalten

Unsere Website zeigt Inhalte der Städteplattform CITIES, die von Dritten erstellt und administriert werden. Dazu gehören Texte, Fotos, PDFs und andere Medien, deren Rechte bei Dritten bzw. der citiesapps S&R GmbH liegen. Die Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl hat das Recht, diese Inhalte über die Website anzuzeigen. Diese Inhalte werden direkt über die CITIES-API geladen und in die Website eingebettet, ohne dass Daten von unserer Website an CITIES übermittelt werden. Die Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl hat keinen Einfluss auf diese Drittinhalte und übernimmt keine Verantwortung für sie.

Haftungsausschluss

Wir bemühen uns, alle veröffentlichten Inhalte so gründlich wie möglich zu recherchieren und sie topaktuell zu halten. Dennoch übernimmt die Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen sowie für Inhalte Dritter, die über CITIES oder andere externe Quellen auf dieser Website eingebettet oder verlinkt sind. Links zu externen Websites wurden sorgfältig ausgewählt. Da die Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl auf deren Inhalt keinen Einfluss hat, übernimmt sie dafür auch keine Verantwortung.

Copyright

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Kundmachung gem. § 13 AVG:

Schreiben an die Marktgemeinde Wöllersdorf - Steinabrückl richten Sie bitte an folgende Adresse:
Marktgemeinde Wöllersdorf - Steinabrückl
Marktzentrum 1
2752 Wöllersdorf

Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wir Sie, falls bekannt, die Geschäftszahl anzuführen.

Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten

  • Montag bis Freitag: 08:00 12:00 Uhr

  • Mittwoch zusätzlich: 14:00 – 19:00 Uhr

Hinweis: Im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise binnen offener Frist eingebrachte Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden bei der Behörde einlangen, gelten nur nach Maßgabe der im Internet (www.woellersdorf-steinabrueckl.at) bekanntgemachten organisatorischen Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen Behörde und den Beteiligten (§ 13 Abs. 2, letzter Satz AVG 1991) als rechtzeitig eingebracht. Behördliche Entscheidungsfristen beginnen jedoch erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen.